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EX C. SALLUSTI CRISPI

HISTORIARUM LIBRIS

ORATIONES ET EPISTULAE.

VORBEMERKUNGEN

ZU DEN REDEN DES LEPIDUS UND PHILIPPUS.

Für das Jahr 676 (78) wurden in Rom zwei einander feindliche Männer zu Konsuln gewählt; an erster Stelle M. Aemilius Lepidus, der Vater des Triumvir, an zweiter Q. Lutatius Catulus (vgl. zu Cat. 34, 3). Der letztere war und blieb stets ein eifriger Optimat; Lepidus *) war früher dasselbe gewesen und hatte sich nicht nur in der Zeit der Proskriptionen ansehnlich bereichert, sondern auch als Praetor im J. 673 (81) die von ihm verwaltete Provinz Sicilien mehr, als es zulässig schien, ausgeplündert. Um der deshalb ihm drohenden Anklage zu entgehen, schlofs er sich der Volkspartei an, gehörte bald zu den Führern derselben, und so gelang es ihm teils durch seinen Reichtum, teils mit Hülfe des Cn. Pompejus, der, obwohl erst siebenundzwanzig Jahre alt, doch schon damals bedeutenden Einflußs besafs und denselben gern geltend machte, das Konsulat zu erlangen. Als Pompejus die Wahlversammlung siegesfreudig verliefs, sprach Sulla zu ihm: 'Sei wachsam; denn du hast deinen eigenen Feind stark gemacht.' Und er weissagte richtig. Denn während der noch kurzen Frist seines Lebens, im Laufe des genannten Jahres, begann schon der ehrgeizige Konsul Lepidus, der 'in der Rolle des Marius auftreten wollte, um zu herrschen wie Sulla', seine Absichten ins Werk zu setzen. Öffentlich vor versammeltem Volke hielt er Reden, wie die hier mitgeteilte, in welcher er unter bitteren Schmähungen auf Sulla und dessen Anhang die Römer zum Kampfe gegen die der Sache nach noch bestehende unrecht

*) S. Mommsen R. G. III, 18 f.

VORBEM. ZU D. REDEN D. LEPIDUS U. PHILIPPUS. 221

mäfsige Gewalt des Gegners auffordert und sich zum Führer im Befreiungswerke erbietet. Bald darauf starb Sulla *), und Lepidus an der Spitze der Seinigen verweigerte ihm eine öffentliche Bestattung: aber er hatte sich dabei in der Hoffnung auf des Pompejus Beistand getäuscht; denn dieser lenkte zur rechten Zeit ein, und das feierliche Leichenbegängnis fand mit dem gröfsten Glanze statt, ohne dafs schon bei dieser Gelegenheit, wie es anfänglich schien, der Bürgerkrieg zum Ausbruch kam. Nunmehr aber trat Lepidus mit seinen auf Abschaffung der wesentlichsten Einrichtungen Sullas gerichteten Gesetzesvorschlägen hervor: die Geächteten sollten ihre Rechte und Güter wieder erhalten, das einer Anzahl Städte entzogene Bürgerrecht ihnen von neuem gewährt, die volle Tribunengewalt hergestellt werden, die Richter sollten nicht mehr ausschliesslich Senatoren sein, und die Bestimmung, wonach ein Magistrat erst nach zehn Jahren wieder dasselbe Amt bekleiden dürfe, aufgehoben werden. Zur gewaltsamen Durchführung dieser Absichten wurden offenkundig alle möglichen Vorkehrungen getroffen. Mit den Geächteten und ihren Söhnen, mit den Bedeutenderen unter den marianisch gesinnten Männern überhaupt, endlich mit den zahlreichen Mifsvergnügten in Etrurien schlossen Lepidus und seine Anhänger enge Verbindungen. Dem allem gegenüber verhielt sich der Senat überaus schwach, obgleich Catulus und andere Optimaten zu entschiedenem Einschreiten rieten. Einer unter den gestellten Forderungen, welche die Getreidespenden betraf, gab man zum Teil nach, durch Gewährung einer beschränkten Erneuerung des Sempronischen Getreidegesetzes (zu Cat. 33, 2 und Vorbem. zur Rede des Macer), an dessen Stelle zuvor ein den Staatsschatz weniger erschöpfendes getreten war. Damit war keine Partei zufrieden. Ja sogar, als in Etrurien der Kampf schon offen ausgebrochen war und unter anderem die aus ihrem Besitz verdrängten Faesulaner ihre alten Güter mit Gewalt wiedernahmen, verfuhr der Senat so überaus zweckwidrig, dafs er die beiden Konsuln eben dorthin sandte um Truppen auszuheben und den Aufstand zu unterdrücken, zugleich aber beide feierlich schwören liefs (vgl. Or. Phil. 3 vatum carminibus) die ihnen anvertrauten Waffen nicht gegen einander zu kehren Da nun Lepidus unverholen aussprach, er sei nur für die Zeit seines Amtsjahres an diesen Eid gebunden, und in Etrurien natürlich nicht für den Senat, sondern für sich und den Aufstand rüstete, so wurde ihm, um ihn

*) S. Mommsen a. a. O. S. 24 ff.

zur Rückkehr zu nötigen, die Leitung der Konsularkomitien übertragen. Wenn er gehorchte, so mufste er sich während seiner Anwesenheit in der Stadt aller nur auf dem imperium militare beruhenden Handlungen enthalten; durch Ungehorsam aber erhielt er sich nur unrechtmäfsig in dem Besitz der militärischen Vollgewalt. Lepidus zog das letztere vor; er kam dem Auftrage nicht nach. Unter Verhandlungen, unter Hin- und Hersendung von Boten mit Vergleichsvorschlägen ging das Jahr zu Ende, während das Heer des Lepidus beträchtlich anwuchs. Nun erging im Anfang des nächsten Jahres 677 (77) an ihn von Rom aus, wo es inzwischen zum Interregnum gekommen war, der Befehl zur ungesäumten Rückkehr; diesem aber trat er mit offener Verweigerung des Gehorsams entgegen und berief sich dabei wahrscheinlich darauf, dafs ihm früher von Seiten des Senats für sein Prokonsulatsjahr die Provinz Gallia Narbonensis zuerteilt worden war, so dafs er sich jetzt scheinbar im Recht befand, wenn er das Imperium nicht niederlegte; er forderte vielmehr seinerseits die Erneuerung der ehemaligen tribunicischen Gewalt und die Wiedereinsetzung der gewaltthätig Vertriebenen in ihr Bürgerrecht und ihr Eigentum, überdies für sich die Wiederwahl zum Konsul für das laufende Jahr, das heifst die Tyrannis in gesetzlicher Form. Damit war der Krieg erklärt. Bald befand er sich auch auf dem Marsch gegen Rom, um seine Forderungen mit Gewalt durchzusetzen. Da endlich fanden die Mahnungen der einsichtigeren Senatoren, darunter des L. Marcius Philippus

Konsul 663 (91) und fünf Jahre nachher Censor *) beim Senate Gehör: durch Genehmigung seines Schlussantrags (Or. Phil. 22) wurde Lepidus für einen Feind des Vaterlandes erklärt und den damaligen Oberbefehlshabern mit dem Auftrage ihn zu verfolgen unbeschränkte Gewalt erteilt. Es kam in der Nähe des Marsfeldes zur offenen Schlacht und der Feind wurde mit Leichtigkeit besiegt; Catulus besetzte Etrurien, Pompejus war inzwischen in das cisalpinische Gallien gezogen, wo er den M. Brutus (zu Or. Phil. 7) zur Übergabe von Mutina zwang und dann, obgleich er ihm freien Abzug zugesichert hatte, in Regium Lepidi töten liefs. Gleiches Los bereitete er nach der Einnahme von Alba (Pompeja) in Ligurien einem Sohne des Lepidus, dem Cornelius Scipio Aemilianus, und kehrte darauf nach Etrurien zurück. Von beiden Feldherrn zugleich wurde nun Lepidus bei der Küstenstadt Cosa nochmals angegriffen; gänz

*) S. Mommsen a. a. O. S. 8.

lich geschlagen entfloh er nach Sardinien. Dort starb er noch in demselben Jahre.

Über Philippus als Redner sagt Cicero (Brut. 47, 173) duobus igitur summis, Crasso et Antonio, L. Philippus proxumus accedebat, sed longo intervallo tamen proxumus; ... erant ea in Philippo, quae, qui sine comparatione illorum spectaret, satis magna diceret: summa libertas in oratione, multae facetiae; satis creber in reperiendis, solutus in explicandis sententiis; erat etiam in primis, ut temporibus illis, Graecis doctrinis institutus, in altercando cum aliquo aculeo et maledicto facetus. (Derselbe handelt von ihm u. a. noch ebend. 50, 186; de orat. 2, 78; 3, 1.)

EX C. SALLUSTI CRISPI HISTORIARUM

LIBRO PRIMO

ORATIO M. AEMILI LEPIDI CONSULIS

AD POPULUM ROMANUM.

(Hist. fragm. 1, 45 (49 k. A.) Kr. 1, 41 D.)

Clementia et probitas vostra, Quirites, quibus per ceteras gentis maxumi et clari estis, plurumum timoris mihi faciunt advorsum tyrannidem L. Sullae, ne, quae ipsi nefanda existumatis, ea parum credundo de aliis circumveniamini - praesertim cum illi spes omnis in scelere atque perfidia sit neque se aliter tutum putet, quam si peior atque intestabilior metu vostro fuerit, 2 quo captis libertatis curam miseria eximat — aut, si provideritis, in vitandis periculis magis quam ulciscundo teneamini. Satellites

1. advorsum: zu Iug. 105, 4. ne, quae ipsi etc.: der Redner fürchtet zweierlei: einmal, mit Bezugnahme auf probiias, die Scheu der Braven, anderen Böses zuzutrauen und in deren Folge ihre Unvorsichtigkeit und zu geringe Besorgnis, oder im andern Falle, in Bezug auf clementia, ihre Unlust thätige Rache zu üben.

praesertim etc.: durch das in der Parenthese Gesagte wird das circumvenire um so wahrscheinlicher.

intestabilior: zu Iug. 67, 3.

metu vostro: ist Abl. instrum., und zwar betont (vgl. zu Iug. 110, 7); denn die Furcht des eingeschüchterten Volkes wird als das Mittel dargestellt, mit dessen Hülfe Sulla auch fernerhin, um sich zu sichern, zu immer gröfserer Schlechtigkeit fortschreiten werde. Zum

ganzen Gedanken vgl. § 6; Or. Macr. 13 omnis iniuria gravitate tutior est; zug. 31, 14.

=

quo captis etc.: quo (metu) capiamini captis etc. Zu captis vgl. § 20; lug. 85, 6; das Subj. des Satzes ist miseria.

in vitandis etc.: wegen der Präposition in ist zu merken, dafs teneri in al. re facienda heifst 'im Bereich einer Handlung gehalten werden, sich halten lassen, bleiben', aber ten. al. re facienda (wie ira, studio, lubidine, satietate teneri, vgl. Iug. 3, 4; 31, 20 von etwas ergriffen, erfüllt sein') 'mit einer Handlung anhaltend beschäftigt sein'. Also ist, auch abgesehen von der Bedeutung der Verba vitare und ulcisci, durch jene Konstruktion ein leidendes Verhalten des Volkes, durch diese ein beharrlich thätiges angedeutet.

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