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sein und seiner commilites Leben, iniussu populi, durch die schimpfliche par Caudina gerettet hatte, bittet derselbe Libr. IX. cap. 8.

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man möge ihn und die Legionen nackend und gebunden den Feinden zurückgeben: solvamus religione populum si qua obligavimus; ne quid divini humanive 14) obstet, quo minus iustum piumque de integro ineatur bellum. Im Jahr 452, Libr. X. cap. 6. u. 7., fragt der Plebejer P. Decius Mus, seines Vaters des Consul gedenkend, wie denn der alte Lehrsatz, das Dogma, dass die Götter auf das plebejische Gebet weniger hörten, als auf das patricische, noch gegenwärtig anwendbar erscheinen könne, da doch die (ihm zum Grunde liegenden) Verhältnisse sich ganz anders gestaltet hätten, da z. B. die causa patriciorum de sacerdotiis nicht mehr integra sey, indem plebejische Männer die Stellen von Decemviri sacris faciundis, von carminum Sibyllae ac fatorum

14) So wie die Worte divinum humanumque häufig neben einander gestellt erscheinen, eben so andere, ihnen correspondirende Ausdrücke, z. B. hier das iustum piumque, oder Jus Fasque, Jura et ritus, iustitia religioque, imperium et auspicium u. s. w.

populi Romani interpretes, von antistites Apol linaris sacri, bekleideten. Er betheuert, dass die Plebejer Theilnahme an das sacerdotium zu erlangen, nicht darum wünschen, ut vos (patres) vestro loco pellant, sed ut adiuvent vos homines plebeji divinis quoque rebus administrandis, sicut in ceteris humanis pro parte virili adiuvant. Er fährt fort: Semper ista audita sunt eadem, penes vos auspicia esse, vos solos gentem habere, vos solos iustum imperium et auspicium domi militiaeque;

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doch ohne hinzuzusetzen, dass dieses an sich widersinnig klänge 15). 15). So ungern nun auch die

15) Diese Disputation des P. Decius Mus ist in jeder Hinsicht höchst beachtungswerth. Die rationalistische Methode wäre gewesen, die Vernunftmäfsigkeit der patricischen Lehre schlechthin zu leugnen, und dann dieselbe, in soweit sie auch eine mit Buchstaben geschriebene war, auf dem Wege der Kritik mit exegetischen Hülfsmitteln der Vernunft zu accommodiren. Doch hievon ist er weit entfernt, er geht einen sicheren und ehrlichen Weg: denn er beruft sich auf Thatsachen; blieb er aber hier der Wahrheit nicht treu, so würde er sich selbst als einen Lügner dargestellt haben. Hätte er die erstere Methode gewählt, so wäre er wenigstens dieser Verlegenheit nicht ausgesetzt gewesen.

Patres Neuerungen im Sacerdotium sahen, so geben sie dennoch endlich nach, motiviren aber dieses ihr Nachgeben so: Ad Deos id magis quam ad se pertinere: ipsos visuros ne sacra sua polluantur. Id se optare tantum, ne qua in rem publicam clades veniat.

Wer nun, hinantretend zu dem Standpunkte des Livius, durch ihn eine klare Ansicht über das Verhältniss der divinae zu den humanae res gewonnen hat, der kann, dieselbe im Auge behaltend, nicht anders als in ihr zu einer Aussicht gelangen, welche, in weiter Ausdehnung, auf die libera Civitas sich eröffnet. Bei dem vielen und bedeutenden Material, welches im Reichs- und Rechtsgebiete hier die Geschichte darbietet, hielt der Verfasser sich an dasjenige, welches ihm, für seinen Zweck, das zur Verarbeitung geeignetste schien: er erkennt, besonders an diesem Orte, lebhaft, wie wenig sein Versuch selbst diese Benennung verdiene, und beruft sich deshalb um so mehr darauf, dass bei einem jeden Abschnitte des, in sieben derselben zerfallenden Versuches, nicht füglich übersehen werden dürfe, dass ein solcher Abschnitt nur ein Siebentel, einen kleinen Theil eines Ganzen enthalte, welches, dennoch kein

Ganzes, d. h. kleiner als wofür der Nenner es ausgiebt, nur deshalb mit diesem Namen von seinem Verfasser benannt wurde, weil derselbe, gleich einem Vater, der seine Kinder etwa Paul oder Peter nennt, anfänglich meinte, es werde solch ein Ganzes daraus werden: doch später erinnert ihn der Name nur an seinen Irrthum.

Vierter Abschnitt.

Bedeutung der Civitas; Civilis Vita, Naturalis Vita.

Civitas ist, nach Cicero de Republ. I. 26., eine Constitutio populi, welcher Constitutio ein Populus und dessen Res, d. h. eine Respublica vorangeht. Der Unterschied aber zwischen der Respublica und der Constitutio Populi, oder, was dasselbe ist, zwischen der regia Civitas und der libera Civitas liegt darin, dass in dieser das Verhältniss zu den divinae res, welches als eine Gemeinschaft mit denselben sich darstellt, über alle cives sich erstreckt, in jener aber auf den Populus beschränkt ist.

Um nun dieses, schon in den früheren Abschnitten dieser Schrift mehrfach Angedeutete, in seinem ganzen Zusammenhange und richtig zu verstehen, und dann entweder zu bestätigen

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