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hatte (11, 6). Dazu kamen teure Liebhabereien: schöne Pferde, kostbare Hunde (14, 6), das Würfelspiel (14, 2) waren 'noble Passionen', wo nicht im Verein mit liederlichen Gesellen und Dirnen geradezu der Weg des Lasters 5 beschritten wurde. Und diesem sittenlosen Treiben blieben auch die Frauen, selbst aus den vornehmsten Familien, nicht fremd (23; 24, 3; 25). Wo eine solche Lebensweise einriß, war natürlich Armut das schlimmste Verbrechen (12, 1). Männer wie Cato, der ein Feind aller 10 Ausschweifungen und jeder Üppigkeit war (51, 7), fanden sich selten; die meisten waren nur darauf bedacht, immer wieder Geld zu neuem Genusse zu gewinnen. Sittliche Bedenken gab es dabei nicht; man scheute sich nicht vor Betrug und Meineid (41, 3; 25, 4), die Statthalter und Be15 amten in den Provinzen bereicherten sich durch unerhörte Erpressungen und Räubereien (11, 6; 12, 5; 18, 3; 20, 12; 40, 3, vgl. auch Hilfsh. zu Cicero S. 77 ff.), der Senator wie der Richter (14, 2) waren der Bestechung zugänglich. Die vornehmen Herren hatten eben alles feil (10, 4), und voll20 berechtigt war der von Sallust überlieferte Ausruf Iugurthas (Iug. 35, 10): o urbem venalem et mature perituram, si emptorem invenerit! Solche Männer konnten auch nach innen wie außen nur ein schlaffes, kraftloses Regiment ausüben.

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So stand es in den vornehmen Kreisen Roms, und gewiß hat Sallust recht, wenn er ihre Fehler und Laster mit bitterem Ernste geißelt. Aber es läßt sich doch nicht leugnen, daß die große Masse des Volkes im Grunde nicht besser war; Genußsucht und Bestechlichkeit treten auch 30 hier überall hervor. Das hauptstädtische Proletariat, noch fortwährend verstärkt durch Zuzug aus allen Landschaften Italiens (37, 7), hatte keine Lust, durch seiner Hände Arbeit seinen Unterhalt zu verdienen; man lebte von den Spenden des Staates, wie sie seit der Gracchischen Zeit eingeführt 35 waren, und von den Bestechungen der Reichen (37, 7). Dazu fehlte es der Volkspartei auch an politisch geschulten Männern; ihre Vertreter konnten wohl die bestehenden Mißstände tadeln, aber nicht den Weg zur Besserung zeigen. Wenn deshalb auch die Aristokratie der herrschenden 40 Stellung nicht mehr würdig war, so war die Demokratie ihrerseits noch nicht fähig, an ihre Stelle zu treten; die Verhältnisse drängten eben zur Herrschaft eines einzelnen,

der die Ordnung des Staates mit sicherem Blick und fester Hand wiederherstellen konnte.

Diese Entwicklung vollzog sich denn auch in dem Jahrhundert der Revolution (133-31), in dem eine Reihe von inneren Unruhen und Bürgerkriegen den römischen Staat schwer erschütterte.

Der Anstoß zu diesen Bewegungen ging zunächst von edelgesinnten Männern aus den Kreisen des Adels aus, die in der Erkenntnis der sozialen und politischen Mißstände die Besserung der Lage des Volkes ins Auge faßten. Im 10 Jahre 133 beantragte der Volkstribun Tiberius Gracchus die Erneuerung des längst nicht mehr beachteten Licinischen Ackergesetzes, wonach kein Bürger mehr als 500 Morgen Gemeindeland besitzen durfte, um auf diese Weise Land zu Bauernstellen für die ärmeren Bürger zu 15 gewinnen; denselben Gedanken nahm 121 sein Bruder Gaius Gracchus in größerem Maßstabe wieder auf. Aber von den erbitterten Optimaten, die ihre angemaßten Vorrechte nicht aufgeben wollten, wurden beide in Straßenkämpfen erschlagen. Die volkstümlichen Gesetze der 20 Gracchen wurden allmählich wieder aufgehoben, namentlich die Ackerverteilungen kamen wieder ins Stocken; mehrfache Versuche, sie wiederaufzunehmen, schlugen fehl.

Die Optimaten hatten durch rücksichtslose Härte ihre Machtstellung wieder neu gefestigt; aber gewachsen war 25 auch der Haß und die Erbitterung des Volkes. Dazu zeigte die Adelsregierung in erschreckendem Maße ihre Unfähigkeit und Untüchtigkeit, wie das namentlich im Iugurthinischen Kriege hervortrat, wo die Habsucht und Bestechlichkeit der herrschenden Kaste den Namen Roms mit so unerhörter Schmach bedeckte. Das Ansehen der Regierung sank, der Gegensatz der Parteien verschärfte sich; es kam zum sog. ersten Bürgerkriege, in dem die Volkspartei in Cinna und dem gefeierten Besieger Iugurthas sowie der Cimbern und Teutonen, C. Marius, Führer fand, die vor- 35 übergehend die Herrschaft des Adels brachen. Aber L. Sulla als Führer der Optimaten besiegte die Marianer und stellte als Diktator (82-79) die Herrschaft der Senatspartei in vollem Umfange wieder her; die Gegner wurden durch die blutigen Proskriptionen beseitigt, ihre Güter eingezogen 40 (51, 32-34). Aber die alten Mißstände waren geblieben und damit der Anlaß zu neuen Kämpfen und Unruhen. In

die Reihe dieser Kämpfe gehört auch die Catilinarische Verschwörung, die freilich etwas anders geartet war, als die früheren Kämpfe, da hier offen anarchistische Bestrebungen hervortraten, die es auf den Umsturz aller bestehenden Verhältnisse abgesehen hatten.

Anhänger fand Catilina bei den geschilderten Verhältnissen leicht und in weiten Kreisen. Vor allem waren für ihn wertvoll die heruntergekommenen Herren von vornehmer Geburt. Manche büßten für die Sünden ihrer Väter, 10 die ihnen nur einen berühmten Namen und angesehene Verbindungen, aber nicht die Mittel zu einem standesgemäßen Aufwande hinterlassen hatten, andere hatten ihr Erbe selbst verpraßt und vergeudet (37,5). Sie gerieten dann in die Hände von Wucherern, welche die Lage ihrer 15 Opfer går trefflich auszubeuten verstanden (33, 1); der üb-. liche Zinsfuß von zwölf vom Hundert wurde von ihnen oft weit überschritten. Dadurch wuchsen die Schulden vielfach ins ungeheure; so soll Caesar im Jahre 62 an sechs Millionen Mark Schulden gehabt haben. Männer freilich wie 20 Caesar, denen es gelang, die höchsten Staatsämter und somit auch die Verwaltung einer Provinz zu erreichen, konnten sich immerhin noch wieder herausarbeiten; aber viele Vertreter der vornehmsten Familien sahen sich dem unausbleiblichen Ruin gegenüber, und sie glaubten nur im 25 Verein mit Catilina sich retten zu können. Allgemeiner Schuldenerlaß, Ächtung der Reichen und Einziehung ihrer Güter (21, 2) wie zu Sullas Zeit (16, 4; 21, 4; 37, 6) sollten den Verlorenen helfen.

Nicht so verschuldet war die Masse des Volkes, eben 30 weil sie weniger Kredit genoß; aber Schulden gab es auch hier (20, 13). Im besten Falle besaß der einzelne so gut wie nichts, er konnte also bei einer allgemeinen Umwälzung wenig verlieren, aber alles gewinnen; kein Wunder, daß es Catilina nicht schwer fiel, hier Anhänger zu ge35 winnen. Alle diese Unzufriedenen wurden wesentlich vermehrt durch verschiedene Gruppen der Bevölkerung, die noch an den Folgen des Bürgerkrieges litten. Dahin gehörten die Sullanischen Veteranen, die vom Diktator überall in Italien Land erhalten, aber ihren Besitz zum großen 40 Teil schon wieder vergeudet hatten und sich nach neuer Beute sehnten (16, 4; 28, 4). Dahin gehörten die Leute, die durch jene von ihren Grundstücken verdrängt waren, und

deren gab es viele, da Sulla 120 000 Soldaten angesiedelt hatte; namentlich lagen die Verhältnisse in Etrurien schlimm, wo es von Räuberbanden wimmelte (28, 4). Dahin gehörten endlich auch die Söhne der von Sulla geächteten Marianer (37, 9; vgl. das Namenverz. unter P. Sulla).

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Ein großer Teil all dieser Leute wurde auch noch durch die Härte des bestehenden Schuldrechts Catilina in die Arme gedrängt. Nach altrömischem Rechte hatte der Gläubiger nicht nur Anspruch auf Hab und Gut des zahlungsunfähigen Schuldners, sondern dieser konnte ihm auch, wenn 10 er nicht die Flucht vorzog, mit Leib und Leben zugesprochen und als Sklave verkauft werden. Im Laufe der Zeit war dieses harte Recht allerdings in verschiedenen Punkten gemildert, es war auch einmal der Grundsatz ausgesprochen worden, daß der Schuldner nur mit seiner Habe, nicht 15 mit seiner Person für seine Schulden haftbar sei. Aber tatsächlich blieben die alten Bestimmungen mit Schuldhaft und Schuldknechtschaft doch in Kraft (33, 1); erst Caesar hat die persönliche Freiheit des Schuldners sichergestellt. Und die Härte der gesetzlichen Bestimmungen wurde viel- 20 fach noch dadurch gesteigert, daß die rechtsprechenden Prätoren meist lieber den reichen Geldleuten zu Willen waren, als den bedrängten Schuldnern halfen (33, 1 saevitia, 5 iniquitas praetoris).

Rechnet man zu alledem die Masse der Sklaven, die 25 seit dem Aufstande von 73 noch überall in Gärung war und von den Catilinariern allerorten mit Nachdruck bearbeitet wurde (24, 4; 30, 2; 46, 3), so läßt sich die Größe der Gefahr leicht ermessen.

Über den Verlauf der Verschwörung selbst vgl. Hilfs- so heft zu Cicero S. 26 ff.

III. Beurteilung des bellum Catilinae.

Zusammenhängende Darstellungen der Catilinarischen Verschwörung lagen Sallust noch nicht vor, indes fehlte es ihm nicht an mancherlei Quellen anderer Art. Die Er- 35 eignisse, die er schildern wollte, hatte er selbst als junger Mann mit erlebt, und was ihm selbst entschwunden war, das war wieder in der Erinnerung anderer noch lebendig geblieben; dazu lagen die Catilinarischen Reden Ciceros vor, sowie auch die Urkunden des Staatsarchivs; in letzte- 40

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ren hat er wohl die Urschriften der Briefe des Catilina und des Lentulus1) eingesehen. Aber immerhin hat er keine sorgfältigen Quellenforschungen, keine Kritik im Sinne der heutigen Geschichtschreibung gekannt; und da sein Blick ь außerdem mehr auf den ganzen Zusammenhang und auf eine packende und lebensvolle Darstellung der Dinge gerichtet war als auf Einzelheiten, so ist es begreiflich, daß in der Behandlung einzelner Tatsachen sich manche Ungenauigkeiten finden.

Namentlich die Zeitbestimmungen Sallusts sind vielfach unzuverlässig und ungenau; die Reihenfolge der einzelnen Ereignisse läßt sich nach ihm oft gar nicht bestimmen, Ciceros Reden müssen da aushelfen. Ein besonders bezeichnendes Beispiel findet sich Kap. 27-31. Äußerlich fällt 15 schon die ganz unbestimmte Anknüpfung mit postremo 27,3 und 31,5 auf; außerdem aber ist die Anordnung der Tatsachen mehrfach unrichtig. Der Beschluß des Senats: videant consules etc. (29, 2) ist nach Cicero am 22. Oktober 63 gefaßt; die Versammlung im Hause Laecas und der 20 Mordanschlag gegen Cicero fallen nun aber nicht, wie Sallust berichtet, vor diesen Senatsbeschluß, sondern erst auf den 6./7. Nov. Am 8. Nov. fand dann die Senatssitzung im Tempel des Juppiter Stator statt, in der sich die 31,5ff. erzählten Ereignisse abspielten), infolge deren Catilina in 25 der nächsten Nacht Rom verließ. Die richtige Ordnung wäre hergestellt, wenn c. 27,3-28, 3 erst vor 31,5 eingeschoben würde.

Auch sonst fehlt es nicht an Versehen. Ungenau ist die Darstellung von der ersten Bewerbung Catilinas um das 30 Konsulat für 65 (18,3). Nach Sallust konnte Catilina sich nicht zur Bewerbung melden, weil er schon wegen Erpressungen angeklagt war. In Wirklichkeit kehrte er 66 zeitig aus der Provinz nach Rom zurück und meldete sich bei dem wahlleitenden Konsul; indes hatten schon vor seiner 5 Ankunft Gesandte aus Afrika beim Senate über ihn Beschwerde geführt, und da somit eine Anklage drohte,

1) Cicero gibt diesen Brief Cat. III, 12 in etwas abweichender Form; aber wahrscheinlich ist der Wortlaut bei Sallust der genauere, während Cicero nach dem Gedächtnis freier zitiert hat.

2) abgesehen von der 31, 9 erzählten Äußerung Catilinas, die schon in einer im Sommer noch vor den Konsulwahlen abgehaltenen Senatssitzung gefallen war.

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