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VORBEMERKUNGEN

ZUM BRIEFE DES MITHRIDATES.

Durch die Flucht des Mithridates zu seinem Schwiegersohne, dem Könige Tigranes I von Armenien, und die Weigerung des Letzteren jenen an die Römer auszuliefern wurde L. Lucullus bewogen, im Jahr 685 (69) den Krieg gegen Armenien zu eröffnen. Am sechsten October schlug er in der Nähe von Tigranocerta die an Zahl weit überlegenen Feinde gänzlich und nahm darauf die Stadt ein. Jetzt suchten die beiden Könige in ihrer misslichen Lage fremde Hülfe und zwar bei dem mächtigen Partherkönige Phraates III oder Arsaces XII (Arsaces war der gemeinsame Name aller Könige des Partherreiches). Durch einen Brief, wie ihn Sallust hier den Mithridates schreiben lässt, wurden die Unterhandlungen angeknüpft, und demnach ist derselbe in das Ende des oben genannten Jahres oder in den Anfang des folgenden zu setzen. Phraates war, weil ihm die Armenier durch frühere Eroberungen in Mesopotamien sehr geschadet hatten, nicht zu dem Bündniss geneigt, schlug es jedoch anfangs aus Furcht nicht ganz ab. Bald darauf aber erschienen auch von Lucullus Gesandte bei ihm mit der Aufforderung entweder den Römern zu helfen oder neutral zu bleiben. Er hielt beide Theile mit leeren Worten hin und wartete den Ausgang des Krieges ab, der bald nachher erneuert wurde und zwar wegen der Meutereien im römischen Heere mit gutem Erfolge für Mithridates. Diesen zu stürzen war erst dem Pompejus vorbehalten.

EX C. SALLUSTI CRISPI HISTORIARUM

LIBRO QUARTO

EPISTOLA

MITHRIDATIS.

(Hist. fragm. IV, 19 Kritz.)

Rex Mithridates regi Arsaci S. Omnes, qui secundis rebus suis ad belli societatem orantur, considerare debent, liceatne tum pacem agere; dein, quod quaesitur, satisne pium, tutum, gloriosum an indecorum sit. Tibi si perpetua pace frui licet, nisi ho- 2 stes opportuni et scelestissumi, egregia fama, si Romanos oppresseris, futura est, neque petere audeam societatem et frustra mala mea cum bonis tuis misceri sperem. Atque ea, quae te mo- 3

1. liceatne.. dein etc. Die erste Ueberlegung fasst die Lage ins Auge, in welcher man sich zur Zeit des Vorschlages befindet, die zweite den Werth des Erbetenen.

2. tibi si etc. Die Hypothesis, welche dreimal anhebt, zuerst mit si, dann mit nisi, endlich bei egregia, und erst mit futura est schliesst, ist im Indicativ ausgedrückt, um zu sagen,,wenn du wirklich auf dauernden Frieden rechnen kannst, wenn du wirklich keine Feinde hast, wenn dir nicht im Siegesfalle sicherer Ruhm in Aussicht steht etc." Bei richtiger Betonung liegt darin schon hier die Andeutung, dass Mithridates gerade das Gegentheil dieses als wirklich Vorausgesetzten behaup

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rari posse videntur, ira in Tigranem recentis belli et meae res parum prosperae, si vera existumare voles, maxume hortabuntur. 4 Ille enim obnoxius qualem tu voles societatem accipiet; mihi fortuna multis rebus ereptis usum dedit bene suadendi; et, quod florentibus optabile est, ego non validissumus praebeo exem5 plum, quo rectius tua componas. Namque Romanis cum nationibus, populis, regibus cunctis una et ea vetus causa bellandi est, cupido profunda imperi et divitiarum. Qua primo cum rege Ma6 cedonum Philippo bellum sumpsere, dum a Carthaginiensibus

tamen sim ausus. Der Infin. praes. bei sperem erklärt sich durch die Vorstellung, dass das miscere von Seiten des Arsaces, wenn es überhaupt geschähe, schon durch seinen Entschluss zum Beitritt stattfande, also während derselben Zeit, in welcher Mithridates auf eine Entscheidung wartet. Zu dem Ausdruck mala.. misceri vgl. Iug. 83, 1 am Ende.

3. ira in Tigranem: vgl. die Vorbemerkungen. Plut. Luc. 21 (Τιγράνης) τὴν Πάρθων ὡς ἄλλος οὐδεὶς δύναμιν ἐταπείνωσεν.

4. obnoxius: vgl. zu lug. 31, 3; zuerst ist dabei an die gedrückte Lage und Gebundenheit des Tigranes nach der Besiegung durch die Römer, dann aber auch an sein eigenthümliches, moralisch unfreies Verhältniss zu dem früher von ihm bekämpften Arsaces zu denken.

florentibus: zu Cat. 39, 2. optabile: nämlich quia utile est. 5. profunda: zu Iug. 81, 1.

qua primo etc. Hier ist der Krieg gemeint, der i. J. 554 (200) begann; denn der frühere, welcher bald nach dem von Philippus mit Hannibal i. J. 539 (215) geschlossenen Vertrage (vgl. Liv. 23, 33 u. 34) stattfand, wurde von den Römern offenkundiger Weise nur aus Nothwehr unternommen und sowohl von ihnen als von Philippus nur schlaff und wenig ernstlich geführt; er endigte i. J. 549 (205) mit einem für Philippus

günstigen Frieden, welchen das römische Volk um alle Kraft auf den africanischen Krieg wenden zu können (Liv. 29, 12 am Ende) gern genehmigte, obgleich, was sonst äusserst selten geschah, dem Könige ein Theil des von den Römern eroberten Landes abgetreten wurde. Höchst wahrscheinlich auf diesen Friedensschluss bezieht sich das amicitiam simulantes (über das Part.. praes. vgl. zu lug. 15, 1), wozu der Nebensatz dum . . premebantur gehört. Mithridates stellt diess wie alles Folgende in einem für die Römer sehr ungünstigen Lichte dar. Die Worte dum... simulantes wurden bisher von dem vorhergehenden Satze getrennt und mit dem folgenden verbunden. Allein dass schon während des punischen Krieges Beziehungen der Römer zu Antiochus stattgefunden hätten, welche ein amicitiam simulare gegen diesen nöthig machten, ist weder bekannt noch wahrscheinlich; vielmehr haben diese wohl frühestens begon

nen,

als die Römer i. J. 553 (201) die angetragene Vormundschaft über Ptolemäus Epiphanes von Aegypten annahmen, welcher von Antiochus in Verbindung mit Philippus hart bedrängt wurde. Ausserdem spricht der Umstand, dass auch bei den folgenden Angaben der auffallende Wechsel im Benehmen der Römer durch solche Gegensätze hervorge hoben wird, für die hier gemachte Aenderung der Interpunction.

premebantur, amicitiam simulantes. Ei subvenièntem Antiochum concessione Asiae per dolum avortere; ac mox fracto Philippo Antiochus omni cis Taurum agro et decem milibus talentorum spoliatus est. Persen deinde, Philippi filium, post multa et varia 7

6. ei subvenientem etc. Antiochus hatte zwar schon i. J. 556 (198), obgleich er bereits socius et amicus populi Romani hiess, dem Philippus indirect dadurch Beistand geleistet, dass er Pergamus, das Land des mit den Römern verbündeten Attalus I, mit Krieg überzog (vgl. Liv. 32, 8), war aber, zum Theil durch eine römische Gesandtschaft veranlasst (Liv. 32, 27), wieder abgezogen. Daher bezieht sieh das ei subvenientem etc. wohl nicht darauf, sondern auf das, was im nächsten Jahre, dem letzten des macedonischen Krieges, geschah. Da-` mals schickte nämlich Antiochus seine beiden Söhne mit einem Heere nach Sardes und brach selbst mit einer Flotte auf, und zwar (Liv. 33, 19) simul per omnem oram Ciliciae Lyciaeque et Cariae temptaturus urbes, quae in dicione Ptolemaei essent, simul Philippum debellatum erat busque adiuturus.

necdum enim

exercitu navi

Die mit Rom verbündeten Rhodier liessen ihm sagen, wenn er das chelidonische (heilige) Vorgebirge überschritte, so würden sie gegen ihn ziehen, und zwar (Liv. 33, 20),,ne coniungi (illum) cum Philippo paterentur et impedimento esse Romanis liberantibus Graeciam". Antiochus antwortete unter anderm.,,Romanorum amicitiam se non violaturum argumento et suam recentem ad eos legationem esse et senatus honorifica in se decreta responsaque". Livius fügt erläuternd hinzu tum forte legati (regis) redierant ab Roma, comiter auditi dimissique, ut tempus postulabat, incerto adhuc adversus Philippum eventu belli (gleich darauf erfuhr man, dass Philippus bei Kynoske

phalae geschlagen sei). Sehr wahrscheinlich ist es nun, dass die Römer bei dieser oder andern gleichzeitigen Verhandlungen ihn merken liessen, sie würden gegen die Besitznahme von Asien nichts thun, wenn er nur nicht nach Europa überginge, und dass diese concessio Asiae ihn geneigt machte von der Hülfsleistung abzustehen; denn im nächsten Jahre, gleich nach den bekannten isthmischen Spielen, änderte sich die bis dahin absichtlich unklare Sprache der Römer; Liv. 33, 34 his (Antiochi legatis).. nihil iam perplexe ut ante, cum dubiae res iucolumi Philippo erant, sed aperte denuntiatum, ut excederet Asiae urbibus, quae aut Philippi aut Ptolemaei regum fuissent, abstineret liberis civitatibus, neu umquam lacesseret armis: et in pace et in libertate esse debere omnes ubique Graecas urbes. Und gleich weiter doch: ante omnia denuntiatum, ne in Europam aut ipse transiret aut copias traiceret. Üeber das, was Antiochus darauf that, vgl. Liv. 33, 38 ff. Der Krieg mit ihm begann i. J. 563 (191) und endigte im folgenden mit seiner Besiegung, nach welcher er auf die Länder intra Taurum beschränkt wurde.

7. Persen etc. Nach der Schlacht bei Pydna, 586 (168), floh Perseus nach der Insel Samothrake in den unverletzlichen Tempel der dort mystisch verehrten Gottheiten (der Kabeiren, nämlich Agíεoos oder Anμήτης, Αξιόκερσα oder Περσε φόνη, Αξιόκερσος oder Αιδης, Κά quilos oder Equñs); dort (nach Vell. 1, 9) ad eum Cn. Octavius praetor, qui classi praeerat, pervenit et ratione magis quam vi persuasit, ut se Romanorum fidei committeret;

certamina apud Samothracas deos acceptum in fidem callidi et repertores perfidiae, quia pacto vitam dederant, insomniis occi8 dere. Eumenem, cuius amicitiam gloriose ostentant, initio prodidere Antiocho, pacis mercedem; post, habitum custodiae agri captivi, sumptibus et contumeliis ex rege miserrumum servorum effecere; simulatoque impio testamento filium eius Aristonicum, quia patrium regnum petiverat, hostium more per triumphum

ita Paullus maximum nobilissimumque regem in triumpho duxit. Ueber seinen Tod erzählt Plutarch (Aem. Paull. 37), er habe, zwar nicht im Staatsgefängniss, aber doch unter Bewachung gestellt, sich selbst ausgehungert (Vell. 1, 11 quadriennio post in libera custodia Albae decessit); dann fügt er hinzu: viol δὲ τῆς τελευτῆς ἴδιόν τινα . . τρόπον ἱστοροῦσι· μεμψαμένους γάρ τι καὶ θυμωθέντας αὐτῷ τοὺς περὶ τό σῶμα στρατιώτας, ὡς ἕτερον οὐδὲν ἠδύναντο λυπεῖν καὶ κακοῦν αὐτόν, ἐξείργειν τῶν ὕπνων, καὶ προςέχοντας ἀκριβῶς ἐνίστασθαι ταῖς καταφοραῖς καὶ συνέχειν ἐγρηγορότα πάση μηχανή, μέχρι οὗ τοῦτον τὸν τρόπον ἐκπονηθεὶς ἐτελεύτησεν.

8. Eumenem etc. Gleichzeitig mit der Besiegung des Philippus 557 (197) starb Attalus I, König von Pergamus; ihm folgte sein Sohn Eumenes II. Er blieb wie sein Vater im Bündniss mit Rom und leistete im Kriege gegen Antiochus treffliche Dienste. Das prodidere Antiocho kann sich nur auf Folgendes beziehen: Antiochus machte i. J. 564 (190) einen Einfall in Pergamus, hielt es aber bald, da Eumenes schnell in sein Land zurückkehrte und die römische und rhodische Flotte ihm folgte, für gerathen, mit dem römischen Flottenführer L. Aemilius Regillus in Unterhandlung zu treten. Dieser war dem Frieden nicht abgeneigt, und auch die Rhodier redeten dafür, doch wurde auf die Vorstellungen des mit zu Rathe gezogenen Eumenes den Gesandten des Anti

ochus geantwortet, man könne vor Ankunft der Scipionen nichts beschliessen. Dieses Verfahren der Römer, wodurch allerdings dem Eumenes die augenblickliche thätige Hülfe entzogen wurde, ist es wahrscheinlich was Mithridates hier als Verrath darstellt. Nach dem Siege über Antiochus (zu § 6) erhielt Eumenes das Land diesseits des Taurus, die griechischen Städte so wie Lycien und Karien ausgenommen (s. zu-Cat. 51, 5), und auf diese Vergrösserung seines Reiches wird hier durch habitum custodiae agri captivi angespielt, indem Mithridates jenen immer als einen blossen Untergebenen der Römer darstellt, den sie ausbeuteten (sumptibus) und schmachvoll behandelten (contumeliis). Letzteres bezieht sich wohl darauf, dass, als Eumenes den Römern im Kriege gegen Perseus verdächtig geworden war, diese ihn scharf beobachteten, sein Erscheinen in Rom untersagten (Ep. Liv. 46), und dann in Asien selbst durch Gesandte eine Untersuchung gegen ihn anstellten.

simulatoque etc. Erst des Eumenes zweiter Nachfolger, sein Sohn Attalus III, hinterliess 621 (133) das bekannte hier für unecht erklärte Testament, wodurch er seinen Bruder Aristonicus hintansetzte (daher impio). Dieser fing Krieg an und widerstand lange Zeit tapfer, wurde aber endlich besiegt; ein Theil seines Landes wurde 624 (130) Provinz Asia. Aristonicus wurde bald darauf zu Rom im Gefängniss erdrosselt.

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