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SATHER

Vorwort

Da ich mich über den Zweck der vorliegenden Schriftquellen an anderer Stelle ausgesprochen habe, will ich mich hier mit einem kurzen Worte der Einleitung begnügen.

Bei der Schwierigkeit, für die antike Kunstgeschichte in den Gymnasien die Zeit zu finden, musste es mein Bestreben sein, möglichst zusammenhängende Stücke auszuwählen, die zur Ergänzung der gangbaren Lektüre und zugleich als Unterlage für die schriftlichen Übersetzungsübungen verwendet werden können. Es ist nicht leicht, dies Ziel bei den griechischen Texten zu erreichen. Wie bei anderen Sammlungen, die man mit Rücksicht auf die erwähnten, durch die neuen Regulative vorgeschriebenen Übersetzungsübungen veranstaltet hat, das an sich berechtigte Bestreben, nur Wichtiges und Interessantes zu bieten, zur Aufnahme mancher Vorlagen geführt hat, die man nicht benutzen kann, ohne den Schülern in mündlicher Vorbesprechung vieles an die Hand zu geben, so muss ich auf diese Fürsorge natürlich auch hier rechnen, zumal ich zu meinem Zwecke den oft schwerfälligen und unbeholfenen Pausanias nicht missen konnte. Eine genauere Prüfung, wie die schriftlichen Übungen vorzubereiten sind, muss ich deshalb ebenso empfehlen wie die Erwägung der anderen Frage, welche Stücke nur für den mündlichen Gebrauch verwendet werden möchten. Im übrigen wird gerade bei Pausanias die Schwierigkeit auch wieder erleichtert dadurch, dass gewisse Eigenheiten und Ausdrücke stehende sind, und man deshalb vieles einfür allemal durch eine vorausgehende Erklärung erledigen kann. Gewisse Äusserlichkeiten müssen überhaupt vorher abgethan werden, auch bei den lateinischen Texten: ich denke insbesondere an die Terminologie, mit der eine gewisse Vertrautheit durchaus 110423

notwendig ist, auch wenn man ohne die Herbeiziehung antiker Texte sich auf kunstgeschichtliche Erörterungen einlassen will; es wird sich empfehlen, das Wichtigste in dieser Beziehung vorher möglichst sicher einzuprägen. Die wichtigsten technischen Ausdrücke der Marmor- und Erzskulptur, der Architektur und Malerei, müssen den Schülern im Griechischen und Lateinischen geläufig sein.

Dass ich ausser den eigentlichen Kunstschriftstellern vornehmlich diejenigen herangezogen habe, die von der für die Antike SO charakteristischen Wertschätzung der bildenden Künste, von ihrer reichen Entfaltung und Ausbreitung Zeugnis und Anschauung geben, wird keiner besonderen Rechtfertigung bedürfen, ebensowenig, dass ich mein Augenmerk auf solche Stellen gerichtet habe, die geeignete Aufklärung geben über den Übergang der Kunst von Griechenland nach Rom. Die Art, wie die Römer mit der griechischen Kunst bekannt und für dieselbe gewonnen worden sind, hat nicht nur schulmässiges, sondern auch allgemeines Interesse. Überhaupt müssen nach Lage der Sache die Schicksale der Kunstwerke Ersatz bieten für die dürftige Geschichte der Künstler, deren Leben und Geistesentwickelung bekanntlich bei den Alten nicht die gebührende Würdigung gefunden haben. Für einen Phidias und Praxiteles, für einen Zeuxis und Apelles ist kein Plutarch erstanden; es fehlt deshalb an dem für die Jugend so wünschenswerten biographischen Stoff, sowie an ausführlichen Nachrichten über den Bildungsgang der Künstler, und das Wenige, was sich hie und da zerstreut findet, bietet für eine zusammenhängende Darstellung nur ungenügende Entschädigung. Wenn man sich also in diesem Bereiche nach Ersatz umsehen muss SO wird man auch die mit der Eroberungsgeschichte verbundenen Erzählungen über den Kunstraub der Römer nicht von der Hand weisen wollen, sie im Gegenteil willkommen heissen, weil sie, abgesehen vom kunstgeschichtlichen Gesichtspunkte, auch aus anderen naheliegenden Gründen auf allgemeines Interesse Anspruch machen können.

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Ähnliche Erwägungen sind es gewesen, die mich an ein paar Stellen, wo der Zusammenhang dazu führte, veranlasst haben, allgemeine Betrachtungen und Schilderungen aufzunehmen, welche mit der Kunstgeschichte unmittelbar nichts zu

thun haben, wie z. B. die Erzählung des Plutarch über das Verhalten des Ämilius Paulus nach seinem Siege über Perseus. (Plut. Aem. P. 30 ff.) und die wackere Rede, die der ehrwürdige Cato bei den Verhandlungen um das Oppische Gesetz gehalten hat. (Liv. XXXIV, 1 ff.)

Wie schon der Titel zeigt, bin ich hinsichtlich der Verwertung des vorliegenden Textes von der Voraussetzung ausgegangen, dass der kunstgeschichtliche Unterricht nur in den obersten Klassen getrieben wird, ferner, dass er nicht gelegentlich und nur bei zufälligem Anlass, den die Lektüre bietet, getrieben, sondern dass mindestens ein halbes Jahr wöchentlich ungefähr eine Stunde darauf verwendet wird. In Sachsen hat sich die dritte Jahresversammlung des „Sächsischen Gymnasiallehrervereins" im Jahre 1893 in Dresden im Anschluss an an ein von Prof. Dr. E. Wilisch erstattetes Referat einstimmig dahin geeinigt, dass die hauptsächlichsten Kunstwerke in einer Anzahl eigens dafür bestimmter Stunden zu besprechen seien."*) Ob und inwieweit man nach dem damals erfolgten Gedankenaustausch verfährt, entzieht sich meiner Kenntnis. Jedenfalls hat aber dieses Verfahren, wo es besteht, die stillschweigende Zustimmung der vorgesetzten Behörde gefunden, wie es denn auch im Sinne der Lehr- und Prüfungsordnung für die sächsischen Gymnasien vom 28. Januar 1893 § 17, Abs. 3 ist, wenn auch in dem angezogenen Paragraph von bestimmten Klassen, auf die der Unterricht beschränkt sein soll, nicht die Rede ist.

Ich meine nun, dass meine Auswahl ebensowohl als Vorbereitung, wie zur weiteren Ergänzung des so gedachten Unterrichts benutzt werden kann. Auf das, was in Unterprima bei der Kontrolle der Privatlektüre, oder in schriftlichen Übungen, oder bei Übersetzungen ex tempore oder in etwaigen Vertretungsstunden zur Besprechung gekommen ist, kann dann in Oberprima zurückgegriffen und bei dem kunstgeschichtlichen Überblick, den ich auf dieser Stufe für angezeigt halte, kann das Weitere in einer Auswahl hinzugenommen werden, die

*) Vgl. Bericht über die in Dresden abgehaltene dritte Jahresversammlung des Sächs. Gymnasiallehrervereins. Freiberg 1893. S. 23. Dazu,,Gymnasium und Kunstarchäologie" von Prof. Dr. E. Wilisch. Zittau 1890. S. 6.

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