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C. SALLUSTI CRISPI

DE CONIURATIONE CATILINAE

ET

DE BELLO IUGURTHINO

LIBRI

EX HISTORIARUM LIBRIS QUINQUE DEPERDITIS

ORATIONES ET EPISTULAE.

ERKLÄRT

VON

RUDOLF JACOBS.

ACHTE VERBESSERTE AUFLAGE

VON

HANS WIRZ.

BERLIN,

WEIDMANNSCHE BUCHHANDLUNG.

1881.

MAY241884

Lovell fund.

Vorwort zur siebenten Auflage.

Während der Ausarbeitung dieser neuen Auflage des Sallust von Rudolf Jacobs mufste sich der Herausgeber öfter an die Worte des Verfassers erinnern, da er in dem Vorwort zur sechsten Auflage die Befürchtung aussprach, jede etwas tiefer eingreifende Änderung dürfte zu nichts anderem als zu einer Verschlechterung führen: nicht dafs derselbe nicht selber die Möglichkeit einer Verbesserung zugestanden. Aber um so gröfser die Bedenken desjenigen, der die von dem einmütigen Beifall der Kritik jedesmal aufgenommene Arbeit an die Hand zu nehmen hatte und von der Notwendigkeit gewisser Änderungen überzeugt war.

Über die Art und den Umfang derselben einige allgemeine Andeutungen. Die Bearbeitung des Textes erhebt nicht den Anspruch eine selbständige Recension zu sein (eine solche ist einer andern Gelegenheit vorbehalten), sondern schliefst sich ziemlich genau an denjenigen in H. Jordans zweiter Ausgabe (Berlin 1876 Weidmann) an. Die Abweichungen mit einigen Nachweisungen, wo der Apparat des jedermann zugänglichen Buches nicht ausreicht, giebt der Anhang (hierzu vgl. meine Anzeige im 31. Band der Zeitschrift für das Gymnasialwesen).

Der Kommentar erscheint in etwas gekürzter Form: aus demselben sind entfernt alle Noten und Erörterungen, welche die Textkritik betreffen, sodann zum gröfsten Teil alles Raisonnement über und Polemik gegen Auslegungen anderer. Während

die sprachlich-grammatische Exegese im wesentlichen intakt geblieben, war eine Anzahl von Anmerkungen mit Rücksicht auf die historisch-sachliche Seite umzuarbeiten und von traditionellen Irrtümern zu reinigen, wofür im Catilina besonders die Untersuchungen von C. John in dem VIII. Supplementband der Jahrb. f. Philol. Ausbeute gewährten (vgl. meine Besprechung im Philol. Anz. VIII. B.). Eine Bereicherung hat der Kommentar erfahren durch die Vermehrung der Parallelstellen aus den Griechen, welche oft geradezu das Original einer Sallustianischen Sentenz bilden; Material hierzu bot besonders die Schrift von C. Holzer und J. Rieck her (Stuttgart 1869). Einzelne Uebersetzungswendungen (mit H. bezeichnet) sind der geschmackvollen Uebertragung C. Holzers (Stuttgart 1868) entnommen.

Dafs nun diese Änderungen ebensoviele Besserungen bedeuten, darauf war der Herausgeber eifrig bedacht; mit welchem Erfolg, möge das Urteil der Fachgenossen feststellen und wohlwollend berücksichtigen, dafs die Arbeit in kürzester Frist geliefert und der beschränkten Mufsezeit eines vollauf beschäftigten Lehrers abgerungen werden mufste.

Zürich, im April 1878.

Hans Wirz.

Vorwort zur achten Auflage.

Bälder als der Herausgeber erwartet hatte, ist die Besorgung einer neuen Auflage nötig geworden; so war es ihm, als der Auftrag des Herrn Verlegers erfolgte, nicht möglich, nach allen Richtungen gleichmäfsig bessernd und ergänzend oder ausmerzend einzugreifen. Doch im einzelnen ist dies an vielen Stellen geschehen; es ist nur zu hoffen, dafs dadurch die Brauchbarkeit des Buches wirklich gewonnen hat.

Diesmal ist mehr der Jugurtha von Änderungen betroffen worden, welche sich zumeist auf Dinge der sachlichen Erklärung beziehen; insbesondere ist der chronologischen Frage Beachtung geschenkt, mit Benutzung der Darstellung Ihnes (Römische Geschichte 5. Band) die Chronologie der Feldzüge des Metellus und des Marius bestimmt, wogegen die Aufstellungen Mommsens (R. G. II° 146 und Anm.) fallen gelassen sind. Ferner haben die Besprechungen der vorigen Auflage durch die Herren Ph. Klimscha in der Zeitschr. f. d. österr. Gymnasien 1879 S. 822 ff. und Meusel in den Jahresberr. d. Phil. Vereins zu Berlin 6. Jahrg. S. 25 ff., um ihres belehrenden und reichen Inhalts ebensowohl als um der Worte freundlicher Anerkennung willen dankenswert, Ausbeute geliefert.

Schliefslich hat der Herausgeber, soweit es überhaupt möglich ist, eine Unterlassungssünde gut zu machen, indem er sich verpflichtet fühlt dem Geh. Reg.-Rat Herrn Professor

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